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Harald Weber
14943 Luckenwalde (DE)
Dr. med. Thomas Güdelhöfer
33689 Bielefeld (DE)
Jan Aa
6840 G (AT)
Dr. Ahmad Aalai
9500 Villach (AT)
Klaus Abbrederis
6850 Dornbirn (AT)
Dr. Hassan Abdel Azim
6094 Axams (AT)
Dr. Ahmadolla Abdelrahimsai
2230 G (AT)
Dr. Sonja Abdouraman
4020 Linz (AT)
Elisabeth Abel
1100 Wien (AT)
Dr. Jan Abel
2500 Baden (AT)
Ruth Abel
3500 Krems (AT)
Claudette Abela-Formanek
1010 Wien (AT)
Arzt
Ein Arzt (v. griech.: αρχίατρος archíatros = der Oberheiler, Leibarzt; zu archiater (latinisiert)) beschäftigt sich mit der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) und Nachsorge von Krankheiten und Verletzungen.
Die Vielfalt der Krankheiten und ihrer Behandlungsmöglichkeiten hat zu einer Aufgliederung der Humanmedizin in eine große Anzahl von Fachgebieten und Subspezialisierungen geführt (siehe: Liste medizinischer Fachgebiete). Die Zahnmedizin nimmt eine Sonderstellung ein.
Die germanische Bezeichnung für den Heilberuf (althochdeutsch lâchi) ist beispielsweise im schwedischen läkare, im englischen leech (Blutegel) oder im Familiennamen Lachmann erhalten 1.
In vielen fachsprachlichen Komposita taucht das ursprüngliche griechische Wort (γ)ιατρός bzw. die ältere, gelehrtere Form ιατήρ auf: iatrogen - durch ärztliches Handeln verursacht, der Psychiater - der Seelenarzt etc.
Allgemeines
Die Funktion des Arztes bzw. des Heilers ist eine der ältesten der Menschheit. Geschichtlich gesehen entstand der Arztberuf aus dem Stand der Heilkundigen2, die schon bei den Priestern des Altertums zu finden sind. Aus deren Erfahrungsheilkunde ging - über viele Stufen hinweg - letztlich die heute angestrebte wissenschaftliche Medizin (siehe auch Evidence based medicine und „Schulmedizin“) hervor, doch finden wir in der heutigen praktisch angewendeten Medizin noch viele Anteile der Erfahrungsheilkunde. In Deutschland gibt es heute den Arzt als staatlich anerkannten Vertreter der wissenschaftlichen Medizin. Der Heilpraktiker ist hingegen ein staatlich anerkannter Vertreter der Erfahrungsheilkunde mit eingeschränktem Handelsspektrum.
Die Berufssoziologie lehrt, dass ein Berufsstand wie der der Ärzte unter solchen Umständen eine eigene Standesmoral entwickelt, deren bekannteste Form der Eid des Hippokrates ist. In extremen Fällen (vgl. die Triage) stehen Ärzte vor fast unlösbaren Aufgaben. Die Wirksamkeit der korporativen Organisation wird in Ausnahmensituationen auf die Probe gestellt - so zum Beispiel bei lebensgefährlichen Seuchen. Dann stellt sich die Frage nach dem selbstlosen Einsatz der Ärzte ganz konkret.
Ärzte unterliegen einer staatlichen Überwachung der Zulassung (Approbation in Deutschland, s. u. in anderen EU-Ländern) und u. a. dem Arztwerberecht, welches weitgehende Einschränkungen in der Publikation und Veröffentlichungen bedeutet. Ärzte haften ihren Patienten zwar nicht auf Erfolg ihres Handelns, können ihnen aber unter dem Gesichtspunkt der Arzthaftung zum Schadenersatz verpflichtet sein.
Strafrechtlich sind ärztliche Eingriffe der Körperverletzung gleichgesetzt, die nur dann nicht strafbar ist, wenn das Einverständnis der behandelten Person vorliegt und die Handlung auf dem Stand des aktuellen medizinischen Wissen vorgenommen wird - Straffreiheit gilt nicht für Quacksalberei. (§§ 223 ff StGB)
Ärzte nehmen im Gesundheitswesen eine Schlüsselposition ein und entscheiden durch ihre Verschreibungspraxis maßgeblich über die Umsatzentwicklung von Pharmaunternehmen, von denen sie durch Pharmaberater nachhaltig umworben werden.
Deutschland
Die freie Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland nur approbierten Ärzten erlaubt, mit festgelegten Einschränkungen dürfen auch Heilpraktiker Kranke behandeln, wobei die klar festgelegten Grenzen einzuhalten sind. Spezielle Bereiche der Diagnostik und Therapie werden auch (meist auf Veranlassung von Ärzten) von Angehörigen der Heilhilfsberufe durchgeführt.
Die Approbation als Arzt setzt ein sechsjähriges Studium der Medizin voraus. Die bundesweit einheitliche Approbationsordnung regelt die Ausbildung des Medizinstudenten bezüglich der Dauer und der Inhalte der Ausbildung in den einzelnen Fächern, sowie der Prüfungen. Diese schließt mit dem Staatsexamen ab. Von Oktober 1988 bis Oktober 2004 war zur Erlangung der Vollapprobation zusätzlich eine 18-monatige Tätigkeit als »Arzt im Praktikum« unter Aufsicht eines approbierten Arztes notwendig. Anschließend an das Studium ist es üblich, dass ein Arzt für mehrere Jahre als Assistenzarzt an einer Klinik arbeitet, um sich auf einem oder mehreren Spezialgebieten der Medizin weiterzubilden und evtl. einen Facharzttitel zu erwerben, der die Voraussetzung zur Niederlassung ist. Niedergelassene Ärzte arbeiten in freier Praxis, ggf. auch mit mehreren Ärzten in einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft.
Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer (Landesärztekammer), in deren Gebiet er seine ärztliche Tätigkeit ausübt. In Deutschland sind derzeit (Stand 2004) 394.400 Ärzte gemeldet, davon sind 88.000 ohne ärztliche Tätigkeit. Zur Behandlung von Kassenpatienten benötigt der Arzt eine Zulassung oder Ermächtigung und ist dann auch Pflichtmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung seines Niederlassungsbezirks. Die Kassenärztliche Zulassung besitzen 59.000 Hausärzte und 58.900 Fachärzte. In den Kliniken sind 146.300 Ärzte beschäftigt.
Österreich
In Österreich ist man mit der Promotion (Erlangung eines Doktortitels durch eigenständige wissenschaftliche Arbeit) zunächst Doktor der gesamten Heilkunde (Doctor medicinae universae/Dr. med. univ.). Selbständig als Arzt tätig werden darf man auch hier nur, wenn entweder für drei Jahre im Rahmen des »Turnus« verschiedene (definierte) Disziplinen durchlaufen wurden und die Arbeit vom jeweiligen Abteilungsvorstand positiv bewertet wurde. Damit hat man das »jus practicandi« erworben, also die Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung als Arzt für Allgemeinmedizin. Alternativ kann sofort nach der Promotion die Ausbildung zu einem Facharzt erfolgen. Viele Fachärzte absolvieren den Turnus allerdings vor Beginn der Ausbildung ganz oder teilweise.
Schweiz
In der Schweiz ist man nach dem mit dem Staatsexamen abgeschlossenen sechsjährigen Studium zunächst eidgenössisch diplomierter Arzt und als solcher zur Arbeit als Assistenzarzt in Krankenhäusern und Arztpraxen befugt. Die Ausbildung zur selbständigen Berufsausübung befugten Facharzt dauert je nach Fach zwischen zwei (»praktischer Arzt«) und 8 Jahren nach dem Studienabschluss. Für einen Facharzttitel muss zudem eine Facharztprüfung abgelegt werden. Danach darf sich der Arzt »Facharzt für
Ärzte in anderen Berufen
- Einige Ärzte sind als Schriftsteller bekannt geworden, etwa Peter Bamm, Gottfried Benn, Georg Büchner, Hans Carossa, Louis-Ferdinand Céline, Michael Crichton, Alfred Döblin, Sir Arthur Conan Doyle, Rainald Goetz, Friedrich Reinhold Kreutzwald, Elias Lönnrot, William Somerset Maugham, Joaquín Navarro-Valls, Walker Percy, Friedrich Schiller, Carl Ludwig Schleich, Arthur Schnitzler, Anton P. Tschechow, Ernst Weiß, William Carlos Williams und Friedrich Wolf.
- Andere Ärzte sind Politiker geworden: Salvador Allende, Baschar al-Assad, Louis Marie Babeauf, Michelle Bachelet, Wolfgang Böhmer, Gro Harlem Brundtland, Georges Clemenceau, Howard Dean, François Duvalier, Bill Frist, Che Guevara, George Habash, Radovan Karadžić, Bernard Kouchner, Ursula von der Leyen, Jean-Paul Marat,
- Andere Ärzte sind Schauspieler geworden: Joe Bausch, Maria Furtwängler, Marianne Koch, Christiane Paul, Gunther Philipp.
Statistiken
Ende 2006 waren ca. 407.000 Ärzte gemeldet, davon sind 95.700 ohne ärztliche Tätigkeit (siehe Abb.). Die Kassenärztliche Zulassung besitzen 59.000 Hausärzte und 60.600 Fachärzte. In den Kliniken sind 148.300 Ärzte beschäftigt.
Die chronologische Entwicklung kann aus der folgenden Tabelle und der Abbildung abgelesen werden.
| Jahr | Ärzte gemeldet | berufstätig | stationär | ambulant | Hausärzte | amb. Fachärzte |
| zum 31.12.1996 | 343,6 | 279,4 | 135,3 | 112,7 | ||
| zum 31.12.1997 | 350,8 | 282,7 | 134,6 | 115,0 | ||
| zum 31.12.1998 | 357,7 | 287,0 | 135,8 | 124,6 | ||
| zum 31.12.1999 | 363,4 | 291,2 | 137,5 | 126,0 | ||
| zum 31.12.2000 | 369,3 | 294,7 | 139,5 | 128,5 | ||
| zum 31.12.2001 | 375,2 | 297,9 | 142,3 | 130,0 | 59,7 | 56,3 |
| zum 31.12.2002 | 381,3 | 301,0 | 143,8 | 131,3 | 59,0 | 57,8 |
| zum 31.12.2003 | 388,2 | 304,1 | 145,5 | 132,4 | 59,0 | 58,6 |
| zum 31.12.2004 | 394,4 | 306,4 | 146,3 | 133,4 | 59,0 | 58,9 |
| zum 31.12.2005 | 400,6 | 307,6 | 146,5 | 134,8 | 59,1 | 59,2 |
| zum 31.12.2006 | 407,0 | 311,3 | 148,3 | 136,2 | 59,0 | 60,6 |
Siehe auch
- Geschichte der Medizin
- Mediziner
- Liste bedeutender Mediziner und Ärzte
- Ärztevereinigung - Ärztemangel - Arztwerberecht
Literatur
- Wolfgang U. Eckart: Geschichte der Medizin. 5. Aufl. 2005, 335 S. 35 Illus.;
- Werner E. Gerabek u.a., (Hrsg.), Enzyklopädie Medizingeschichte, Walter de Gruyter-Verlag, Berlin 2004, 1.544 Seiten,
- Wilhelm Haberling, Franz Hübotter u. Hermann Vierordt (Bearb.): Biographisches Lexikon der hervorragenden Ärzte aller Zeiten und Völker. 2. Auflage. Urban & Schwarzenberg, Berlin und Wien, 1929-1935.
- Via medici-Buchreihe: Berufsplaner Arzt; Markus Vieten, Thieme Verlag,
Quellen
Weblinks
- Das deutsche Ärzteblatt

- Einzige deutschsprachige Tageszeitung für Ärzte

- Deutsches Ärztenetz Informationen aus ärztlichen Organisationen in Deutschland



